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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21.VB-3   

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https://dejure.org/2022,36673
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,36673)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2022 - VerfGH 69/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,36673)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3 (https://dejure.org/2022,36673)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (33)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 65/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zweites Versäumnisurteil und die Verwerfung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Der Zivilsenat hatte zuvor mit Beschluss vom selben Tag ein von der Beschwerdeführerin gegen zwei seiner Mitglieder angebrachtes Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2).

    Diese wies der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2 - als unzulässig zurück.

    Sie sieht durch die Entscheidungen des 33. Zivilsenats vom 5. Februar 2021, die bereits Gegenstand des Verfassungsbeschwerdeverfahrens VerfGH 65/21.VB-2 waren, sowie durch dessen Beschluss vom 14. April 2021 über ihr Ablehnungsgesuch vom 17. März 2021 ihr Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und das Willkürverbot aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

    Ein Rechtsanwalt, der sich im Verfassungsbeschwerdeverfahren selbst vertritt, ist hinsichtlich der Sorgfaltsanforderungen nicht wie ein Beteiligter, sondern wie ein Rechtsanwalt zu behandeln (VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, AnwBl 2022, 237 (Leitsatz) = juris, Rn. 16).

    Am 26. Februar 2021 ist der Beschwerdeführerin im parallel anhängigen Berufungsverfahren vor dem 33. Zivilsenat der Beschluss vom 5. Februar 2021 über die Verwerfung ihres dortigen früheren Ablehnungsgesuchs zugestellt worden, wie sie im Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 65/21.VB-2 vorgetragen hat (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - VerfGH 65/21.VB-2, AnwBl 2022, 237 (Leitsatz) = juris, Rn. 4).

    Die Beschwerdeführerin hatte - im Verfahren VerfGH 65/21.VB-2 - wegen derselben gerichtlichen Entscheidungen bereits zuvor Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof erhoben.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Auch benennt sie Willkür in diesem Zusammenhang zutreffend als einen Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beziehungsweise beschreibt sie als grundlegende Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19).

    Andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 9, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Annahme des abgelehnten Richters, über das Ablehnungsgesuch selbst entscheiden zu dürfen, im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436 = juris, Rn. 22; VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 21; VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 21; VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19).

    Ist das der Fall, gerät eine Selbstentscheidung nicht mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens der abgelehnten Richter voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 19 f.).

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 28/19

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die am Verfahren beteiligten Richter wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Voraussetzung ist, dass es sich um gänzlich untaugliche beziehungsweise offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche handelt (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - I ZR 28/19, juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13, NJW 2014, 953 = juris, Rn. 5).

    Völlige Untauglichkeit oder offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs ist demnach nur anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - I ZR 28/19, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    aa) Der verfassungsprozessuale Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass ein Beschwerdeführer alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8, vom 23. Februar 2021 - VerfGH 107/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 24. August 2021 - VerfGH 88/21.VB-1, juris, Rn. 9).

    Der Beschwerdeführer muss bereits im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8).

  • OLG Hamburg, 15.04.2020 - 12 UF 27/19

    Zwei-Wochen-Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Mit Blick auf die vom Familiensenat angekündigte Entscheidung im schriftlichen Verfahren war die Beschwerdeführerin nach einer - bereits seinerzeit - in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (siehe OLG Hamburg, Beschluss vom 15. April 2020 - 12 UF 27/19, NZFam 2020, 543 = juris) gehalten, ihr Ablehnungsgesuch gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i. V. m. § 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO unverzüglich anzubringen.

    Auch in der Literatur wird im Hinblick auf diese gesetzliche Regelung für die anwaltliche Mandatswahrnehmung geraten, im Zweifel mit der Anbringung eines Ablehnungsgesuchs nicht zuzuwarten, weil ansonsten der endgültige Verlust des Ablehnungsrechts drohe (siehe Fellner, MDR 2020, 1499; Götsche, jurisPR-FamR 6/2022 Anm. 4; Kischkel, NZFam 2020, 543).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 42/20

    Verfassungsbeschwerde in einer versicherungsrechtlichen Streitigkeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Um den aus § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG folgenden Anforderungen zu genügen, muss ein Beschwerdeführer hinreichend substantiiert dartun, dass die von ihm behauptete Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts möglich ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

    Er muss, weil der Verfassungsgerichtshof kein "Superrevisionsgericht" ist, die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VerfGH 14/20.VB-1, DVBl 2021, 260 = juris, Rn. 6, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 42/20.VB-2, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 5/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, ein Ablehnungsrecht auch noch nach Abschluss der Instanz einzuräumen (VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VerfGH 5/19.VB-1, NVwZ-RR 2019, 980 = juris, Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst überschritten, wenn die Annahme des abgelehnten Richters, über das Ablehnungsgesuch selbst entscheiden zu dürfen, im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436 = juris, Rn. 22; VerfGH NRW, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21
    Voraussetzung ist, dass es sich um gänzlich untaugliche beziehungsweise offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche handelt (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - I ZR 28/19, juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13, NJW 2014, 953 = juris, Rn. 5).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 191/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisungen von Ablehnungsgesuchen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 44/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches Urteil betreffend die

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 98/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Übertragung einer Notarstelle

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 77/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Ablehnungsgesuchen in einem

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - VerfGH 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 107/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Begleichung einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 21/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 88/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein zivilgerichtliches Verfahren wegen

  • OLG Brandenburg, 06.08.2020 - 13 UF 162/18

    Richterablehnung im Umgangsverfahren: Unverzüglichkeit - Dauer der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 125/21

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Pflicht

  • OLG Hamm, 05.02.2021 - 33 U 48/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Offensichtlich

  • BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten -

  • OLG Hamm, 15.04.2021 - 5 UF 160/20
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 46/23

    Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde wegen eines

    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht in jeder fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsregeln beziehungsweise Handhabung des Ablehnungsrechts, vielmehr muss ein Fall der Willkür vorliegen (VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 15; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20, NJW 2021, 2955 = juris, Rn. 15).

    Willkür meint in diesem Zusammenhang einen Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts oder eine grundlegende Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19, und vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 15).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 47/23

    Richterablehnung

    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht in jeder fehlerhaften Anwendung der Zuständigkeitsregeln beziehungsweise Handhabung des Ablehnungsrechts, vielmehr muss ein Fall der Willkür vorliegen (VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 15; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2021 - 2 BvR 890/20, NJW 2021, 2955 = juris, Rn. 15).

    Willkür meint in diesem Zusammenhang einen Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts oder eine grundlegende Verkennung von Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VerfGH 32/19.VB-3, NJW-RR 2020, 631 = juris, Rn. 19, und vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 15).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - VerfGH 77/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung von Ablehnungsgesuchen in einem

    Gegen die Beschlüsse vom 15. April 2021 sowie gegen den vorausgegangenen Beschluss vom 17. März 2021 im Beschwerdeverfahren vor dem 5. Senat für Familiensachen erhob die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 26. April 2021 Verfassungsbeschwerde, die beim Verfassungsgerichtshof am 27. April 2021 einging und noch anhängig ist (Az. VerfGH 69/21.VB-3).

    Die von der Beschwerdeführerin angegriffenen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen sind schon Beschwerdegegenstand der noch anhängigen und zeitlich früher eingegangenen Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin vom 26. April 2021, die beim Verfassungsgerichtshof am 27. April 2021 eingegangen ist und unter dem Aktenzeichen VerfGH 69/21.VB-3 geführt wird.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 62/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliche

    Der Beschwerdeführer muss bereits im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um es erst gar nicht zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NVwZ-RR 2020, 329 = juris, Rn. 8, und vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 7/23

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels Begründung

    Hierfür muss unter anderem aufgezeigt werden, dass die beanstandete Maßnahme nicht lediglich auf einer fehlerhaften Sachverhaltswürdigung oder einem Verstoß gegen einfaches Recht beruht, sondern möglicherweise auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 29. November 2022 - VerfGH 69/21.VB-3, juris, Rn. 14).
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